Wie sieht der Weihnachtsmarktbesuch in diesem Jahr aus?

Tradition Sonderregelung für Weihnachtsmärkte und Bergparaden

Seit dem heutigen Donnerstag gilt in Sachsen die neue Corona-Schutz-Verordnung und damit ist nun auch klar: Es wird in diesem Jahr Ausnahmen für Weihnachtsmärkte geben. Das heißt, nachdem im letzten Jahr weitestgehend auf die Tradition verzichtet werden musste, sind in diesem Jahr die beliebten Märkte, Bergparaden und ähnliche landestypische Veranstaltungen wieder möglich. Zuvor hatten mehrere Kommunen von der Landesregierung Klarheit über das mögliche Stattfinden von Weihnachtsmärkten für ihre Planung gefordert.

Doch wie wird ein Weihnachtsmarktbesuch in diesem Jahr aussehen? Auf den ersten Blick relativ "normal" - denn laut der neuen Schutzverordnung soll weder die 3G-Regelung noch die Maskenpflicht Anwendung finden, insofern ein genehmigtes Hygienekonzept vorliegt und die Vorwarnstufe von 650 Covid-Patienten auf Normalstation oder 180 auf Intensivstation nicht erreicht ist.

Weihnachtsmärkte inklusive Bergparaden geplant

Auch mit Erreichen der Vorwarn- oder Überlastungsstufe sind die Veranstaltungen möglich, hier soll nur beim Verweilen an Ständen eine Maske getragen werden. In den Verweilbereichen, wie beispielsweise Zonen mit Speiseangebot, entfallen die genannten Einschränkungen, wenn sich nicht mehr als 1.000 Personen zur gleichen Zeit in dem Bereich aufhalten. Andernfalls sind Kontakte zu erfassen, die 3G-Regel anzuwenden und es gilt grundsätzlich die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Sollte sich ein Veranstalter für die 2G-Regelung entscheiden, so fällt die Pflicht zur Kontakterfassung auch oberhalb der 1.000er-Grenze weg.

Viele sächsische Weihnachtsmärkte haben ihre Abläufe für dieses Jahr bereits geplant und auch auf Bergparaden können sich Besucherinnen und Besucher wieder freuen, so unter anderem in Freiberg.