Wird das "Steigerlied" zum Immateriellen Kulturerbe?

Tradition Antrag von allen deutschen Montangebieten gemeinsam eingereicht

So sieht lebendige Traditionspflege aus! Das "Steigerlied" soll in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen werden. Ein entsprechender Antrag wurde am 19. November von allen deutschen Montangebieten gemeinsam eingereicht. Mit der Anerkennung soll dem weltweit verbreiteten "Hauptlied" der Berg- und Hüttenleute besonderer Schutz zuteilwerden.

Zweiter Anlauf soll erfolgreich sein

Bereits vor zwei Jahren hatte der Verein Ruhrkohle Musik in Herten einen ersten Antrag eingereicht. Für die Begründung arbeitete der Verein Herkunft und Bedeutung des Liedes in Vergangenheit und Gegenwart heraus. Daraufhin wurde "Glück auf! Der Steiger kommt." im Frühjahr 2020 in das Inventar des Immateriellen Kulturerbes von Nordrhein-Westfalen aufgenommen. Eine Empfehlung für die Eintragung in das nationale Kulturerbe blieb jedoch - vorerst - versagt.

Sachsen ergreift die Initiative

Die Initiative eines erneuten Antrags ging schließlich vom sächsischen Landesverband der Bergmanns-, Hütten- und Knappenvereine (kurz SLV) aus, der als Standesvertretung der Ursprungslandschaft des Liedes Verbindung zu den Initiatoren gesucht hatte. Das Vorhaben: Gemeinsam mit allen Landesverbänden der Bergmanns-, Hütten- und Knappenvereine in Deutschland sollte die Aufnahme nun gelingen. Es zeigte sich nämlich deutlich, dass "unser" Lied durch vielfältige bergmännische Einflüsse aus dem gesamten Bundesgebiet geprägt ist. So wurde der Antrag nochmals überarbeitet und eine beratende Lenkungsgruppe hinzugezogen. Um dem Antrag seine nationale Bedeutung zu verleihen, wurden alle Landesverbände der berg- und hüttenmännischen Brauchtumswahrer in Deutschland um Stellungnahmen gebeten.

Titelvergabe frühestens im Frühjahr 2023

Nun heißt es: "Der Bergmann muß seine Kraft im Hoffen haben, sonst weigert sich ihm der Berg." Denn bis zum Frühjahr 2022 haben die Länder Zeit, ihre Vorschläge an das Sekretariat der Kultusministerkonferenz weiterzureichen. Die Expertenkommission, die die Auswahlempfehlung ausspricht, kommt zwischen Juni und November 2022 zusammen. Eine Titelverleihung könnte somit im Frühjahr 2023 möglich sein.

Buch als Bestandteil der Antragstellung

Mit der Stellungnahme Sachsens entstand bis vergangenen Dezember übrigens das Buch "Glück auf! Der Steiger kommt. - Allerlei zur Geschichte und Bedeutung eines sächsischen Volksliedes." Dabei steht nicht nur die Entwicklung in Sachsen im Mittelpunkt, sondern auch die bundes- und weltweite Verbreitung. Das Buch, welches Bestandteil der Antragstellung ist und nicht nur in Fachkreisen große Anerkennung erfuhr, liegt bereits in der 2. Auflage vor. Es ist über den Buchhandel und beim SLV zum Preis von 24,95 Euro erhältlich.